Artikel 113: Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Allerdings:
(a) Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025;
(b) Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme von Artikel 101;
(c) Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Verpflichtungen in dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.
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