AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Artikel 19: Automatisch erzeugte Protokolle

1. (1) Die Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko bewahren die in Artikel 12 Absatz 1 genannten, von ihren AI-Systemen mit hohem Risiko automatisch erstellten Protokolle auf, soweit diese unter ihrer Kontrolle stehen. Unbeschadet des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts werden die Protokolle während eines dem Verwendungszweck des Hochrisiko-KI-Systems angemessenen Zeitraums von mindestens sechs Monaten aufbewahrt, sofern das geltende Unionsrecht oder das nationale Recht, insbesondere das Unionsrecht zum Schutz personenbezogener Daten, nichts anderes vorsieht.

2. Anbieter, bei denen es sich um Finanzinstitute handelt, die nach dem Finanzdienstleistungsrecht der Union Anforderungen in Bezug auf ihre interne Governance, ihre Vorkehrungen oder Prozesse unterliegen, führen die von ihren AI-Systemen für hohe Risiken automatisch erstellten Protokolle als Teil der nach dem einschlägigen Finanzdienstleistungsrecht geführten Dokumentation.

Geeignete Erwägungsgründe

[81]

AI Act Logo

Wir verfolgen und interpretieren jede Entwicklung rund um das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz in Echtzeit.