Artikel 32: Vermutung der Konformität mit den Anforderungen in Bezug auf benannte Stellen
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder Teilen davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach Artikel 31 erfüllt, soweit die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.

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