AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Artikel 34: Operative Verpflichtungen der benannten Stellen

1. Die benannten Stellen überprüfen die Konformität von AI-Systemen mit hohem Risiko gemäß den Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 43.

2. Die benannten Stellen vermeiden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unnötige Belastungen für die Anbieter und tragen der Größe des Anbieters, dem Sektor, in dem er tätig ist, seiner Struktur und dem Grad der Komplexität des betreffenden AI-Systems für hohe Risiken gebührend Rechnung, insbesondere im Hinblick auf die Minimierung des Verwaltungsaufwands und der Befolgungskosten für Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Die benannte Stelle muss jedoch das Maß an Strenge und das Schutzniveau einhalten, das für die Übereinstimmung des AI-Systems mit hohem Risiko mit den Anforderungen dieser Verordnung erforderlich ist.

3. Die notifizierten Stellen stellen der in Artikel 28 genannten notifizierenden Behörde alle einschlägigen Unterlagen, einschließlich der Unterlagen der Dienstleistungserbringer, zur Verfügung und legen sie ihr auf Verlangen vor, damit diese Behörde ihre Bewertungs-, Benennungs-, Notifizierungs- und Überwachungstätigkeiten durchführen und die in diesem Abschnitt beschriebene Bewertung erleichtern kann.

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