Anhang VI: Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der internen Kontrolle
1. Das Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der internen Kontrolle ist das Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der Nummern 2, 3 und 4.
2. Der Anbieter prüft, ob das eingerichtete Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen von Artikel 17 entspricht.
3. Der Anbieter prüft die in den technischen Unterlagen enthaltenen Informationen, um die Übereinstimmung des KI-Systems mit den einschlägigen grundlegenden Anforderungen in Kapitel III Abschnitt 2 zu bewerten.
4. Der Anbieter prüft auch, ob der Entwurfs- und Entwicklungsprozess des KI-Systems und seine Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 72 mit der technischen Dokumentation übereinstimmt