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Anhang XII: Transparenzinformationen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b - Technische Dokumentation für Anbieter von AI-Modellen für allgemeine Zwecke an nachgeschaltete Anbieter, die das Modell in ihr AI-System integrieren

Die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen müssen mindestens Folgendes enthalten:

1. Eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells für allgemeine Zwecke, einschließlich:

(a) die Aufgaben, die das Modell erfüllen soll, und die Art und Beschaffenheit der KI-Systeme, in die es integriert werden kann;

(b) die geltenden Grundsätze der akzeptablen Nutzung;

(c) das Datum der Veröffentlichung und die Modalitäten der Verteilung;

(d) gegebenenfalls die Art und Weise, wie das Modell mit Hardware oder Software, die nicht Teil des Modells selbst ist, interagiert oder interagieren kann;

(e) gegebenenfalls die Versionen der einschlägigen Software, die für die Verwendung des allgemeinen KI-Modells erforderlich sind;

(f) die Architektur und die Anzahl der Parameter;

(g) die Modalität (z. B. Text, Bild) und das Format der Ein- und Ausgaben;

(h) die Lizenz für das Modell.

2. Eine Beschreibung der Elemente des Modells und des Prozesses für seine Entwicklung, einschließlich:

(a) die technischen Mittel (z. B. Gebrauchsanweisungen, Infrastruktur, Werkzeuge), die erforderlich sind, damit das KI-Allzweckmodell in KI-Systeme integriert werden kann;

(b) die Modalität (z. B. Text, Bild usw.) und das Format der Eingaben und Ausgaben sowie deren maximale Größe (z. B. Länge des Kontextfensters usw.);

(c) gegebenenfalls Informationen über die für die Schulung, Prüfung und Validierung verwendeten Daten, einschließlich der Art und Herkunft der Daten und der Kuratierungsmethoden.

Geeignete Erwägungsgründe

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