AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Anhang IX: Informationen, die bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen in Bezug auf die Prüfung unter realen Bedingungen gemäß Artikel 60 vorzulegen sind

Für die gemäß Artikel 60 zu registrierenden Versuche unter realen Bedingungen sind die folgenden Informationen vorzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten:

1. Eine unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen;

2. Name und Kontaktdaten des Anbieters oder potenziellen Anbieters und der an der Prüfung unter realen Bedingungen beteiligten Einsatzkräfte;

3. Kurze Beschreibung des KI-Systems, seines Verwendungszwecks und andere für die Identifizierung des Systems erforderliche Informationen;

4. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale des Plans für die Prüfung unter realen Bedingungen;

5. Informationen über die Aussetzung oder Beendigung der Prüfung unter realen Bedingungen.

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